AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Haustiersitter

Die allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Haustiersitter und dem Auftraggeber. Sie gelten bei Auftragserteilung als verbindlich anerkannt. Zudem gelten sie für alle zukünftigen Aufträge, auch wenn sie nicht wiederholt vereinbart wurden.

Zur Auftragsannahme gehören:

  • Pflegeblätter (pro Katze/Hund/Käfig/Aquarium/Terrarium 1 Blatt)
  • Formular mit Angaben zu Auftraggeber und Gebäude
  • Betreuungsvereinbarung

Haustiersitter

Haustiersitter verpflichtet sich, die anvertrauten Tiere im vereinbarten Umfang zu betreuen und bei Verletzung oder Krankheit den Tierarzt aufzusuchen (im Notfall den nächstgelegenen Tierarzt). Die Kosten für ärztliche Leistungen, inklusive Tiertransport und allfällige weitere Auslagen werden vom Auftraggeber übernommen, ausser Haustiersitter ist eine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.
Bei Haustiersitter hat das Tierwohl oberste Priorität. Bei nicht artgerechter Haltung/Verstössen gegen das Tierschutzgesetz lehnt Haustiersitter die Betreuung ab.
Haustiersitter führt alle vereinbarten Dienstleistungen mit Verantwortung und nötiger Sorgfalt aus. Die Räumlichkeiten des Auftraggebers werden zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen betreten. Haustiersitter pflegt einen sorgfältigen Umgang mit Informationen, Liegenschaften und Schlüsseln.

Auftraggeber

Der Auftraggeber versichert hiermit, alle Angaben wahrheitsgemäss gemacht zu haben. Die Auftraggeber sind verpflichtet, Haustiersitter über wichtige Umstände wie Krankheiten oder Verhaltensauffälligkeiten usw. seiner Tiere zu informieren und zu instruieren. Bleibt dies aus, haftet der Auftraggeber für durch sein Tier verursachte Schäden sowie für Schäden durch Ansteckung, die durch Verschweigen oder Unkenntnis einer Krankheit entstehen. Änderungen sind Haustiersitter zeitnah bekannt zu geben.
Der Auftraggeber bestätigt, dass eine gültige Haftpflichtversicherung für seine Tiere besteht.

Haustiersitter muss darüber informiert werden, welche weiteren Personen ebenfalls Schlüssel und somit Zugang zu den betreffenden Räumlichkeiten haben. Sollte Haustiersitter auf Auffälligkeiten stossen, ist Haustiersitter berechtigt, Polizei, Feuerwehr oder bei technischen Notfällen (Leitungsbruch etc.) andere Personen zu alarmieren.
Die daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Haustiersitter handelt nach bestem Wissen und Gewissen.

Haftung im Schadenfall

Haustiersitter haftet dem Auftraggeber oder Dritten gegenüber nur für Schäden, die durch klaren Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit bei der Auftragserfüllung entstanden sind. Sofern Haustiersitter vom Auftraggeber
nicht ausreichend und wahrheitsgemäss instruiert wurde, werden allfällige daraus resultierende Haftungsansprüche des Auftraggebers
oder Dritter vollumfänglich abgelehnt. Der Auftraggeber alleine haftet für Schäden, die sein Tier verursacht, insbesondere Schäden an anderen Tieren oder Personen. Zivilrechtliche Schadenshaftungen werden
hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

Bei den Verlust der erhaltenen Schlüssel (bei grober Fahrlässigkeit) kommt Haustiersitter für die Kosten auf. Ebenso für notwendige Schlossersatzkosten. Sollte eine Schlüsselübergabe nicht persönlich erfolgen (z.B. bei Einwerfen des Schlüssels durch den Auftraggeber in den Briefkasten), entfällt jede Haftung. Genau so bei unvorhersehbaren und aussergewöhnlichen Ereignissen, wie z.B. Stromausfall, Krankheit, Verletzung, Unfall oder Tod des Tieres.

Obschon Haustiersitter sorgfältig arbeitet, ist es möglich, dass ein Tier krank wird, verunfallt, entwischt oder stirbt.
Haustiersitter ist befugt, die anvertrauten Tiere in einer Notfallsituation zum Tierarzt zu bringen. Sollte der gewohnte Tierarzt nicht erreichbar sein, wird eine naheliegende Alternative gesucht.

Falls der Zustand des Tieres so ernst ist, dass der Tierarzt zum Einschläfern rät, wird Haustiersitter dem zustimmen, ausser der Auftraggeber ist erreichbar und stimmt dem Einschläfern nicht zu.
Für Haustiersitter ist es wichtig, vorgängig zu wissen, was mit dem verstorbenen Tier geschehen soll. Alle Kosten in diesem Zusammenhang hat der Auftraggeber zu tragen. Der Auftraggeber hat im Todesfall gegenüber Haustiersitter kein Recht auf Ansprüche.

Betreuung

Die Auftraggeber stellen alles Nötige bereit (Futter, Streu, Katzensand usw. Falls das zeitlich nicht möglich ist oder vergessen wurde, beschafft Haustiersitter die Produkte und verrechnet sie dem Arbeitgeber weiter.

Impfausweise müssen bereit gelegt und Transportboxen vorhanden sein, für alle Fälle.

Bei der Auftragsannahme wird eine Checkliste ausgefüllt.

Die Auftraggeber senden Haustiersitter eine Nachricht, wenn sie wieder daheim sind, so dass klar ist, dass das sich das Tier in Obhut befindet.

Ansprechpartner und Betreuung

Bei Krankheit oder Notfall können andere Personen eingesetzt werden. Ansprechperson ist im Normalfall Verena Kohler.

Betreuungsvereinbarung

Bei der Übernahme des Auftrages wird eine Betreuungsvereinbarung ausgefüllt und von beiden Parteien unterschrieben. Im Notfall kann dies verspätet erfolgen (Notfall hier = Spitalaufenthalt usw.).

Stornierung

Die Anmeldung ist verbindlich und muss bei Verhinderung telefonisch oder schriftlich per Mail abgesagt werden. Bei Stornierung bis zu drei Tagen vor dem geplanten Auftragsbeginn erfolgt keine Rechnung. Erfolgt die Absage weniger als drei Tage vor dem geplanten Termin, stellt Haustiersitter CHF 30.00 in Rechnung.

Kündigungsfrist

Diese wird bei Langzeitaufträgen (auf Anfrage) im jeweiligen Vertrag festgehalten.

Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Falls nicht anders vereinbart, beträgt die Zahlungsfrist für die Rechnung 10 Tage. Es besteht die Möglichkeit, bar zu zahlen gegen Quittung.

Ergänzung Datenschutz

Haustiersitter respektiert die Privat- und Persönlichkeitssphäre des Auftraggebers. Persönliche Daten werden nur aufbewahrt, um Aufträge korrekt erfüllen zu können.
Die Daten werden im Notfall an zuständige Behörden (z.B. Staatsanwaltschaft) oder dem behandelnden Tierarzt weitergegeben.
Änderungen
Haustiersitter behält sich das Recht vor, die AGB sowie die Preise jederzeit anzupassen und zu ändern.

Schlussbestimmungen

Alle, was nicht näher ausgeführt ist, findet sich in den Bestimmungen des Schweizer Rechts.

Gerichtsstand ist Aarburg.

Juni 2019/Verena Kohler